Energieausweis

Energieausweis für unsere Verkäufer kostenlos


Der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis wird beim Immobilienverkauf über uns erstellt.

Energieausweis - wichtige Fakten auf einen Blick


Ein wichtiger Bestandteil noch bevor erste Besichtigungen erfolgen ist beim Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis. Es gilt der Grundsatz: Hat man keinen (gültigen) Ausweis ist Einer zu erstellen.


Aufgrund der Angaben im Energieausweis kann ein Vergleich des energetischen Zustands von verschiedenen Gebäuden gemacht werden. Welche Informationen erhält man durch den Energieausweis und wann ist er bei Verkauf oder Vermietung zwingend erforderlich? Was haben Eigentümer, Mieter und Käufer für Rechte und wo liegen die Pflichten? Für diese Fragen und weitere Fakten haben wir die folgende Übersicht zusammengestellt.

Der passende Energieausweis auf einen Blick


Gebäudeenergiegesetz

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1.11.2020 für den energiesparenden Wärmeschutz sowie die Anlagetechnik (Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Beleuchtung) bei Gebäuden das Gesetz in Kraft. Es ist der Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV). In Ihr wird das Thema Wärmeschutz von Neubauten als auch die Sanierung von Bestandsgebäuden geregelt.

Jeder Immobilieneigentümer muss somit einen Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf seiner Immobilie besitzen. Er muss bereits in Inseraten angegeben sowie potentiellen Kauf- und Mietinteressenten vorgelegt werden können. Mit Einführung von Effizienzklassen kann nun jeder ähnlich wie bei Fernsehern und Kühlschränken bereits etabliert, die Energieeffizienzklassen (A+ bis H) einer Immobilie ablesen.

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Wann wird ein Energieausweis benötigt?

  • Verkauf einer Immobilie
  • Bei einer Neuvermietung
  • Bei Sanierung / Modernisierung
  • Ausnahme: denkmalgeschützte Gebäude

Seit wann gilt die Ausweispflicht?

  • Wohngebäude bis Baujahr 1965: seit 2008
  • Wohngebäude ab Baujahr 1966: seit 2009
  • Nichtwohngebäude: seit 2009

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Die Gültigkeit des Energieausweises ist meistens 10 Jahre. Es drohen Bußgelder bis zu 15.000 EUR falls bei Verkauf oder Neuvermietung kein vollständiger und zulässiger Energieausweis vorhanden ist.


Mit Flimmo Immobilien sind Sie auf der sicheren Seite wenn Sie den Verkauf oder die Vermietung mit uns planen.

Welche Ausweisformen gibt es?

Der Verbrauchsausweis hat die gemessenen Verbräuchen der letzten 3 Jahre als Grundlage (Abrechnungsperioden). Er spiegelt nicht die energetische Qualität des Gebäudes, sondern das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner wider.


Der Bedarfsausweis ist objektiver und berücksichtigt die Bauteileigenschaften der Gebäudehülle. Es wird auch die Energieeffizienz der Anlagentechnik mit betrachtet und zeigt somit die energetische Qualität der Immobilie.

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Denn ein Haus verkauft man nicht zweimal.

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