Grundsteuer

Grundsteuer in Berlin und Brandenburg

Was sich bei der Grundsteuer ändert für unsere Kunden im Überblick.

Grundsteuer: Warum ändert sich die Berechnung?

Die Grundsteuer in der bisherigen Form entspricht seit langer Zeit nicht mehr der eigentlichen Wertentwicklung von Immobilien. So hat das Bundesverfassungsgericht angemahnt die bisherige Verfahrensweise zu überarbeiten. Die seit langem überholten Einheitswerte für die Ermittlung bei bebauten und unbebauten Grundstücke wurden überarbeitet. Alle der Grundsteuerpflicht unterworfenen Grundstücke sind somit betroffen.


Dies trifft also auch Hausbesitzer in Brandenburg, wie Ahrensfelde, Strausberg oder Wandlitz. Im Ergebnis kann sich der neu zu zahlende Betrag deutlich nach oben oder unten verändern. Im Durchschnitt soll allerdings das Steueraufkommen auch für alle Berliner und Brandenburger in etwa gleich bleiben.


Neuerungen bei der Grundsteuer


  • Was ändert sich mit der Neuregelung?

    Das bisherige Drei-Stufen-Verfahren aus Steuermessbetrag, dem kommunalen Hebesatz und der Bewertung wurde auf neue Füße gestellt.


    Die Grundsteuer wird zukünftig aus fünf verschiedene Parameter ermittelt. Hierzu gehören 

    •     die Grundstücksfläche, 
    •     die Immobilienart, 
    •     das Alter des Gebäudes, 
    •     der Bodenrichtwert und 
    •     die Mietniveaustufe. 
  • Was bleibt bei der Grundsteuer gleich?

    Als direkte Steuer wird sie unmittelbar beim Eigentümer des Grundstücks erhoben. Bei mehreren Eigentümern kann Sie bei nur einem erhoben werden, obwohl im Innenverhältnis alle Eigentümer für Grundsteuer einstehen müssen. 

    So gibt es durch die dingliche Haftung und persönliche Haftung praktisch keine Steuerausfälle. 


    Da die Grundsteuer gemäß Art. 106 Abs. 6 GG den Gemeinden zugehörig ist, handelt es sich um eine Gemeindesteuer. 

  • Welche Grundsteuerarten gibt es?

    Eine Gemeinde kann für ihr Gebiet ab 2025 im Bundesmodell drei verschiedene Hebesätze festlegen (§ 25 GrStG).  

    •  Grundsteuer A (agrarisch – für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft),
    •     Grundsteuer B (baulich – für bebaute oder unbebaute Grundstücke),
    •     Grundsteuer C (für baureife Grundstücke, im Bundesmodell ab 2025)
  • Erhebt meine Gemeinde die Grundsteuer C?

    Ab 2025 haben Kommunen die Möglichkeit, für baureife Grundstücke einen selbst bestimmten, Grundsteuer-Hebesatz festzulegen (Öffnungsklausel). 


    Dies soll helfen, den Nutzungsdruck zur Wohnraumdeckung zu erhöhen und unbebaute Grundstücke als brach liegendes Investitionsobjekt uninteressant zu machen.

Höhe der Grundsteuer meiner Immobilie


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Welche Kosten bei einem Immobilienverkauf oder beim Erwerb einer Immobilie anfallen wissen wir. Fragen Sie uns.

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