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Erbschaft - Was tun, wenn Sie ein Haus erben?

Ihr Team von Flimmo Immobilien

Was tun, wenn ein Haus oder ein Grundstück geerbt wurde?

Bei rund 40% aller Erbfälle ist auch eine Immobilie im Nachlass des Erblassers. Wie mit dem Erbe umzugehen ist, was bei der Erbshaftssteuer zu berücksichtigen ist und wo die Besonderheiten bei Erbengemeinschaften liegen, erfahren Sie hier.

Was passiert im Erbfall?

Wer in Deutschland erbt und mit wieviel Anteil ergibt sich ohne eine testamentarische Verfügung des Erblassers aus der gesetzlichen Erbfolge. Grundsätzlich wird hier der gesamte Nachlass vollständig auf die Erben übertragen.

Das kann aber auch negative Folgen haben, weil der Rechtsnachfolger eben alle Rechte und Pflichten übertragen bekommt, wozu auch Schulden gehören können.
Dann muss bei angetretenem Erbe mit dem eigenen Vermögen für etwaige Schulden aufgekommen werden. Daher ist es immer ratsam, dass sich Nachlassempfänger genau über den kompletten Nachlass erkundigen und letztendlich eine Erbschaft auch ausschlagen müssen.

Sollte ich das Erbe annehmen oder darauf verzichten?

Egal ob gesetzliche Erbfolge oder per Testament erklärt: Ein Erbe muss niemand antreten. Somit verbleibt das Recht dieses vollständig auszuschlagen. Immer wenn Immobilien im Spiel sind, sollte hier rechtlicher Rat eingeholt werden. Es ist also im Interesse der Erben bereits in der gesetzlichen Frist bis das Erbe noch ausgeschlagen werden kann, den Wert der Immobilie und alle weiteren Vermögensverhältnisse durchleuchtet zu haben. Bei Flimmo Immobilien steht ein Partner lokal vor Ort für die Immobilienbewertung zur Verfügung. Egal ob in Ahrensfelde oder Bernau bei Berlin, ob Strausberg oder Vogelsdorf. Eine gutachterliche Wertermittlung überzeugt eventuelle Miterben (Erbengemeinschaft) und hilft bei der Entscheidung das Erbe anzutreten.

Ist der Kredit für das Haus abbezahlt und somit getilgt? Stehen noch weitere Hypotheken im Raum die zu einer finanziellen Belastung werden können? Den ersten Blick ins Grundbuch kann man als Erbe noch selbst tätigen. Bei der Bestimmung des Verkehrswertes ist das alleine nicht zu machen. Das kann ein Gutachter für Immobilienbewertung. Die Zeit für eine Entscheidung ist kostbar. Innerhalb von sechs Wochen muss das Erbe ausgeschlagen werden und geht nur über den Rechtspfleger bzw. einen beauftragten Notar. Die Frist beginnt mit Kenntnis über das Erbe.

Haus geerbt: selbst nutzen, vermieten oder veräußern?

Wer kein Haus hat, wird vielleicht selbst gern einziehen. Aber ist die Lage auch für Arbeit und Freizeit noch gut gelegen? Eine Vermietung für regelmäßige Einnahmen ist auch in Ordnung - aber Kosten für Instandsetzung und Modernisierung müssen hier mit zukünftigen Gewinnen verglichen und abgewogen werden. Oder ist ein Verkauf vielleicht doch die bessere Wahl?

Kosten fallen insbesondere bei Sanierungen und Umbauten ins Gewicht. Natürlich kann man auch Abstriche machen und alles auf die lange Bank schieben. Der Wert des Objektes bleibt so aber nicht erhalten bzw. sinkt schneller als gedacht. Problematisch sind dann noch Miterben. Selbst wenn die Verwandschaft auf das Objekt zum selber wohnen verzichtet - wer es behalten will muss die anderen anteilig ausbezahlen. Das kann teuer werden und einen Kredit erforderlich machen. Übrigens, bei vermieteten Immobilien werden Erben automatisch zum neuen Vermieter. Um die Immobilie selbst zu bewohnen, haben Erben aber die Möglichkeit dem aktuellen Mieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs darzulegen. Wer sich für den Verkauf einer Immobilie entscheidet oder nur den Wert erfahren will, findet den aktuellen Marktpreis schnell mit der kostenlosen Immobilienbewertung von FLIMMO Immobilien heraus.

Ist ein Erbschein erforderlich?

Das Nachlassgericht erstellt auf Antrag und gegen eine Gebühr einen Erbschein aus. Erfahrungsgemäß dauert das gerne mal einige Wochen. Erst dann können Sie über das Immobilienerbe bestimmen. Vor allem Behörden oder Banken verlangen es in diesem Zusammenhang. So ist der Erbschein etwa Voraussetzung, um auf die Konten des Erblassers zuzugreifen. Der Erbschein ist auch erforderlich, um die Erbfolge aufzuzeigen und die Erben oder den Erbe im Grundbuch als Eigentümer einzutragen. Das ist innerhalb von 24 Monaten kostenlos möglich. Der Erbschein sorgt also auch dafür, dass ein Erbverzicht nicht mehr möglich ist.
Der Erbschein ist nur eine Möglichkeit, sein Erbrecht nachzuweisen. Alternativ ist ein notarielles Testament inklusive gerichtliches Eröffnungsprotokoll notwendig. Eine andere Option ist die Generalvollmacht.

Wann werden Erbschaftssteuern fällig?

Grundsätzlich gilt für Deutschlad die Erbschaftssteuer. Es gibt allerdings Freibeträge die man kennen sollte. Wie hoch die Erbschaftssteuer genau ist, hängt zum Beispiel vom Verwandschaftsverhältnis ab und ändert somit die Erbschaftssteuerklasse. Daran knüpft auch der unterschiedlich hohe persönliche Freibetrag an. Es gibt auch Möglichkeiten die Erbschaftssteuer legal zu umgehen. Hierzu muss zu Lebzeiten eine Schenkung vollzogen werden. Hier gibt es hohe Freibeträge bei der Vermögensübertragung. Alle zehn Jahre kann so erneut verfahren werden und der volle Freibetrag genutzt werden. Die Schenkung ermöglicht es also auch, Erben aus dem Nachlass auszuschließen oder zumindest auf deren Pflichtteil zu reduzieren. Wir vermitteln Immobilien auch unter diesen Konstellationen. Zum Beispiel kombiniert mit ewigem Wohnrecht.

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft

Im Gegensatz zum Alleinerben geht das vererbte Vermögen bei einer Erbengemeinschaft auf mehrere Erben (sogenannte Miterben) über.
Somit gehört die vererbte Immobilie dann allen Erben gemeinsam aber nicht jedem ein Stück. Bildlich gesprochen sind die 1000 qm Baulandfläche dann bei zwei Geschwistern nicht auf 500 qm und nochmals 500 qm zu halbieren. Es gehört beiden die 1000 qm. Somit treffen alle Entscheidungen bezüglich der Immobilie die Miterben gemeinsam. Ein Einzelverkauf ist also nicht so einfach möglich.

In der Praxis erleben wir oftmals, dass Erben zerstritten sind. Eine Teilungs- oder Zwangsversteigerung ist meist die Folge. Das ist aber weniger lukrativ und kann wirtschaftliche Einbußen bedeuten. Besser ist da ein Gutachten von FLIMMO Immobilien. Das ist bankentauglich und überzeugt auch die Miterben bei der Preisfestlegung für den Verkauf. Es ist somit deutlich die bessere Wahl.
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von websitebuilder 2. April 2021
Es gibt Sie, die Heuschrecken, welche ganze Wohnblöcke aufkaufen und dann Luxussanieren und die Mieter durch verschiedene Maßnahmen zum Verlassen der Wohnung „animieren“. Es gibt aber auch den privaten Investor, der sich in Zeiten mauer Zinsen überlegt wo er sein lang Erspartes anlegen kann um damit seine Rente zu erhöhen. Manchmal hat man auch Glück und ein guter Bekannter oder der Nachbar will unter dem üblichen Marktwert veräußern – dann geht das große Rechnen los ob sich das mit eigenen wirtschaftlichen und finanziellen Mitteln stemmen lässt. Eine Analyse von Risiko und Nutzen steht an. Wir erklären einmal die sogenannte 10/3 Immobilienstrategie , welche sich steuerlich als vorteilhaft herausstellen kann. Nutzen Sie unsere Erfahrungen und Bewertungen für einen ersten Eindruck zum Thema. Eine steuerliche Beratung ersetzt dieser Erfahrungsbericht nicht. Eine Kapitalanlage selbst kaufen um Sie im privaten Besitz zu halten, ist die Voraussetzung für eine 10/3 Strategie. Es kommt also darauf an, dass hier nicht kurzfristig in wenigen Monaten ein Weiterverkauf durchgeführt wird. Sie planen das Objekt mindestens 10 Jahre zu halten. Denn dann entfällt die im Volksmund gebräuchliche Spekualtionssteuer. Sprich das Objekt kann mit Gewinn steuerfrei veräußert werden. Aber was passiert mit den Kosten für Umbau, Modernisierung, Sanierung und was Sie sonst noch investieren, um die Immobilie gut da stehen zu lassen? Mit Blick auf den § 6 Abs. I Nr. 1a EStG sollte ein Blick auf den anschaffungsnahen Aufwand fallen. Wenn Sie dieses die nächsten 3 Jahre aufschieben können, kann das einiges an Geld in Ihrem Portmonee bewirken. Sie kaufen heute eine Immobilie und planen größere Investitionen wie z.B. neue Heizung, neue Fenster, Badsanierung, neues Dach usw. Diese Maßnahmen sollten bei dieser Strategie erst nach drei Jahren Haltedauer durchgeführt werden. Warum muss gewartet werden? Wenn Sie in den ersten 3 Jahren nach Anschaffung die Erhaltungsaufwendungen 15% (netto) der Anschaffungskosten des Gebäudes überschreiten, müssen diese Kosten über 50 Jahre abgeschrieben werden. Der schnellste Steuervorteil ergibt sich also erst, wenn in den ersten drei Jahren nur Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen etc.) durchgeführt werden. Der große Vorteil ist, dass die Investitionen voll als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Sie reduzieren Ihre private Steuerlast und auf der anderen Seite wird die Immobilie aufgewertet.
Grundstück teilen eigene Immobilie
von websitebuilder 25. Januar 2020
Im Alter das eigene Haus verlassen, ist für viele nur die zweitbeste Lösung. Man hat sich an Haus und Hof gewöht, kennt die Nachbarschaft und weiß wo man einkaufen oder zum Arzt gehen kann. Trotzdem erleben wir im Alltag und bei der Beratung unserer Kundschaft, dass vorallem die Kraft nachlässt all das Schöne zu bewirtschaften und zu pflegen. Oder es sind einfach nur die Kinder aus dem Haus, die Zimmer stehen leer, die Treppe ins Obergeschoß gar nicht mehr genutzt... In manchen Fällen wird das Geld der Rente knapp um noch alles in Stand zu halten - auch hier kann eine Grundstücksteilung sinnvoll sein. Im Landkreis Barnim und insbesondere in Orten wie Bernau bei Berlin oder Ahrensfelde sind die Grundstücksgrößen allerdings nicht alt zu groß. Meist ist ein Hausverkauf dann das Mittel der Wahl. In einigen Fällen gibt es aber auch eine andere Variante. Selber wohnen bleiben und dabei das zu große Grundstück aufteilen ist hier die Lösung. Natürlich bedeutet auch das Aufwand, aber aufgrund unserer Expertise nehmen wir Sie "an die Hand" und begleiten den Prozess. So oder so, es müssen baurechtliche Gegebenheiten abgeklärt werden, der Vermesser beauftragt sein und die notwendigen Ämter wie Katasteramt und Grundbuchamt involviert werden. Natürlich ist auch hier ein Notar eingebunden um dies alles rechtskräftig durchführen zu können. Aber keine Angst vor diesen Hürden, dass ist unser täglich Brot und stellt somit eine gut kalkulierbare Variante des Grundstücksverkaufes dar. Wenn nun aber nur das Haus selbst zu groß geworden ist, Räume ungenutzt bleiben, dann kann auch die Variante Untermieter oder Aufnahme von Familienmitgliedern eine gute Option sein. Eine zu große Immobilie ist für viele Menschen im Alter oft eine Belastung. Zwar kann sie altersgerecht umgebaut werden, aber zu viel Platz hat man dann trotzdem noch. Bei der Teilung von Immobilien raten Immobilienexperten Folgendes: Die Wohnungen sollten idealerweise strikt voneinander getrennt sein. Hier ist nicht nur auf eine gute Schallisolierung und möglichst geringe Sichtbeziehungen zu achten wie zum Beispiel getrennte Eingänge. Auch die Zugänge zu den jeweiligen Wohnungen sollten getrennt sein. Am besten ist es, wenn sich Begegnungen und gegenseitige Wahrnehmung nicht aufzwingen, ganz gemäß dem Motto: „Nähe auf Distanz“. Auch die Abrechnungen mit den Versorgern sollten jeweils getrennt möglich sein, ggfs. über zusätzliche Zähler. Zur rechtsgültigen Teilung Ihrer Immobilie benötigen Sie eine Teilungserklärung. Diese regelt, welche Flächen des Gebäudes, beziehungsweise des Grundstücks, zum Gemeinschaftseigentum gehören und welche zum Sondereigentum. Zusätzlich legt sie die Rechte und Pflichten der Bewohner fest. Die Teilungserklärung ist auch notwendig, wenn Sie die Immobilie gar nicht selbst bewohnen, sondern vermieten. Denn sie regelt, was gemeinschaftlich genutzt wird und was privat. Eine rechtskräftige Teilungserklärung muss vom Notar beglaubigt sein und ins Grundbuch eingetragen werden. Eine Immobilienteilung birgt natürlich auch einiges an Kosten. Zu den vergleichsweise geringeren Kosten des Notars kommen in der Regel hohe Kosten für den Umbau. Um herauszufinden, ob sich eine Teilung wirklich lohnt, lassen Sie sich von einem Immobilien-Profi beraten. Sie möchten mehr über die Möglichkeiten einer Immobilienteilung erfahren? Kontaktieren Sie uns. Wir zeigen Lösungen auf und begleiten den gesamten Prozess.
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