von websitebuilder
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25 Jan., 2020
Im Alter das eigene Haus verlassen, ist für viele nur die zweitbeste Lösung. Man hat sich an Haus und Hof gewöht, kennt die Nachbarschaft und weiß wo man einkaufen oder zum Arzt gehen kann. Trotzdem erleben wir im Alltag und bei der Beratung unserer Kundschaft, dass vorallem die Kraft nachlässt all das Schöne zu bewirtschaften und zu pflegen. Oder es sind einfach nur die Kinder aus dem Haus, die Zimmer stehen leer, die Treppe ins Obergeschoß gar nicht mehr genutzt... In manchen Fällen wird das Geld der Rente knapp um noch alles in Stand zu halten - auch hier kann eine Grundstücksteilung sinnvoll sein. Im Landkreis Barnim und insbesondere in Orten wie Bernau bei Berlin oder Ahrensfelde sind die Grundstücksgrößen allerdings nicht alt zu groß. Meist ist ein Hausverkauf dann das Mittel der Wahl. In einigen Fällen gibt es aber auch eine andere Variante. Selber wohnen bleiben und dabei das zu große Grundstück aufteilen ist hier die Lösung. Natürlich bedeutet auch das Aufwand, aber aufgrund unserer Expertise nehmen wir Sie "an die Hand" und begleiten den Prozess. So oder so, es müssen baurechtliche Gegebenheiten abgeklärt werden, der Vermesser beauftragt sein und die notwendigen Ämter wie Katasteramt und Grundbuchamt involviert werden. Natürlich ist auch hier ein Notar eingebunden um dies alles rechtskräftig durchführen zu können. Aber keine Angst vor diesen Hürden, dass ist unser täglich Brot und stellt somit eine gut kalkulierbare Variante des Grundstücksverkaufes dar. Wenn nun aber nur das Haus selbst zu groß geworden ist, Räume ungenutzt bleiben, dann kann auch die Variante Untermieter oder Aufnahme von Familienmitgliedern eine gute Option sein. Eine zu große Immobilie ist für viele Menschen im Alter oft eine Belastung. Zwar kann sie altersgerecht umgebaut werden, aber zu viel Platz hat man dann trotzdem noch. Bei der Teilung von Immobilien raten Immobilienexperten Folgendes: Die Wohnungen sollten idealerweise strikt voneinander getrennt sein. Hier ist nicht nur auf eine gute Schallisolierung und möglichst geringe Sichtbeziehungen zu achten wie zum Beispiel getrennte Eingänge. Auch die Zugänge zu den jeweiligen Wohnungen sollten getrennt sein. Am besten ist es, wenn sich Begegnungen und gegenseitige Wahrnehmung nicht aufzwingen, ganz gemäß dem Motto: „Nähe auf Distanz“. Auch die Abrechnungen mit den Versorgern sollten jeweils getrennt möglich sein, ggfs. über zusätzliche Zähler. Zur rechtsgültigen Teilung Ihrer Immobilie benötigen Sie eine Teilungserklärung. Diese regelt, welche Flächen des Gebäudes, beziehungsweise des Grundstücks, zum Gemeinschaftseigentum gehören und welche zum Sondereigentum. Zusätzlich legt sie die Rechte und Pflichten der Bewohner fest. Die Teilungserklärung ist auch notwendig, wenn Sie die Immobilie gar nicht selbst bewohnen, sondern vermieten. Denn sie regelt, was gemeinschaftlich genutzt wird und was privat. Eine rechtskräftige Teilungserklärung muss vom Notar beglaubigt sein und ins Grundbuch eingetragen werden. Eine Immobilienteilung birgt natürlich auch einiges an Kosten. Zu den vergleichsweise geringeren Kosten des Notars kommen in der Regel hohe Kosten für den Umbau. Um herauszufinden, ob sich eine Teilung wirklich lohnt, lassen Sie sich von einem Immobilien-Profi beraten. Sie möchten mehr über die Möglichkeiten einer Immobilienteilung erfahren? Kontaktieren Sie uns. Wir zeigen Lösungen auf und begleiten den gesamten Prozess.