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Immobilien als Investment - auch als Privater

Ihr Team von Flimmo Immobilien

Wie kann ich als privater steuerlich günstig in Immobilien investieren?

Es gibt Sie, die Heuschrecken, welche ganze Wohnblöcke aufkaufen und dann Luxussanieren und die Mieter durch verschiedene Maßnahmen zum Verlassen der Wohnung „animieren“. Es gibt aber auch den privaten Investor, der sich in Zeiten mauer Zinsen überlegt wo er sein lang Erspartes anlegen kann um damit seine Rente zu erhöhen.
Manchmal hat man auch Glück und ein guter Bekannter oder der Nachbar will unter dem üblichen Marktwert veräußern – dann geht das große Rechnen los ob sich das mit eigenen wirtschaftlichen und finanziellen Mitteln stemmen lässt.

Eine Analyse von Risiko und Nutzen steht an.

Wir erklären einmal die sogenannte 10/3 Immobilienstrategie, welche sich steuerlich als vorteilhaft herausstellen kann. Nutzen Sie unsere Erfahrungen und Bewertungen für einen ersten Eindruck zum Thema. Eine steuerliche Beratung ersetzt dieser Erfahrungsbericht nicht.
Eine Kapitalanlage selbst kaufen um Sie im privaten Besitz zu halten, ist die Voraussetzung für eine 10/3 Strategie. Es kommt also darauf an, dass hier nicht kurzfristig in wenigen Monaten ein Weiterverkauf durchgeführt wird. Sie planen das Objekt mindestens 10 Jahre zu halten. Denn dann entfällt die im Volksmund gebräuchliche Spekualtionssteuer. Sprich das Objekt kann mit Gewinn steuerfrei veräußert werden.

Aber was passiert mit den Kosten für Umbau, Modernisierung, Sanierung und was Sie sonst noch investieren, um die Immobilie gut da stehen zu lassen?

Mit Blick auf den § 6 Abs. I Nr. 1a EStG sollte ein Blick auf den anschaffungsnahen Aufwand fallen. Wenn Sie dieses die nächsten 3 Jahre aufschieben können, kann das einiges an Geld in Ihrem Portmonee bewirken. Sie kaufen heute eine Immobilie und planen größere Investitionen wie z.B. neue Heizung, neue Fenster, Badsanierung, neues Dach usw. Diese Maßnahmen sollten bei dieser Strategie erst nach drei Jahren Haltedauer durchgeführt werden.

Warum muss gewartet werden?

Wenn Sie in den ersten 3 Jahren nach Anschaffung die Erhaltungsaufwendungen 15% (netto) der Anschaffungskosten des Gebäudes überschreiten, müssen diese Kosten über 50 Jahre abgeschrieben werden. Der schnellste Steuervorteil ergibt sich also erst, wenn in den ersten drei Jahren nur Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen etc.) durchgeführt werden. Der große Vorteil ist, dass die Investitionen voll als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Sie reduzieren Ihre private Steuerlast und auf der anderen Seite wird die Immobilie aufgewertet.
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